Ein Rant von Andreas Schramm

I. Staatliche Teilfinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht hat auf der Basis von Artikel 3, 21 und 38 des Grundgesetzes den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien entwickelt.

Hierbei bezieht sich die Chancengleichheit u.a. auch auf die finanzielle Ausstattung der Parteien, um Parteienvielfalt als Sockel der Demokratie zu etablieren. Ohne derartige finanzielle Mittel ist es Parteien -gerade kleineren Parteien- letztlich schlicht nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern politische Positionen zu vermitteln.

Bis Anfang der `90er Jahre finanzierten sich Parteien vor allem aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. 1992 entschied dann das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 85, 264 ff.), dass eine staatliche Teilfinanzierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Staatliche Teilfinanzierung bedeutet, dass der Staat die Parteien direkt -neben anderen Finanzierungsmöglichkeiten wie etwa Mitgliedsbeiträgen- finanziert.

Ziel ist es, die Ausgangslage im politischen Wettbewerb für alle Parteien gleich zu gestalten. Der Wettbewerb selber kann und soll dann durchaus unterschiedliche Erbgebnisse hervorbringen. 

Im Gegenzug haben die Parteien jährlich einen Rechenschaftsbericht über ihre finanzielle Situation abzugeben. Die Rechenschaftsberichte sind öffentlich zugänglich.

Im Parteiengesetz selber wird in § 18 Abs. 1 geregelt, in welcher Höhe Parteien staatliche Mittel als Teilfinanzierung erhalten sollen. Als Maßstab wird hierfür „die Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft“ herangezogen, wobei eine Orientierung an den vorhergehenden Wahlen (Europa, Bundestags- und letzte Landtagswahl) erfolgt. Zudem werden Mitglieds-/Mandatsträgerbeiträge und Spenden berücksichtigt. 

Durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages erfolgt dann jährlich zum 15. Februar eine Festlegung über die Höhe der staatlichen Mittel der anspruchsberechtigten Parteien.

II. Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus in Berlin am 12. Februar 2023

Am 16. November 2022 hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus und den Bezirksversammlungen vom 26. September 2021 für ungültig erklärt.

Im Ergebnis der gerichtlichen Entscheidung wird in Berlin am 12. Februar erneut gewählt.

Aber was bedeutet dies nun für die Parteienteilfinanzierung?

Die Piraten Berlin haben nach Kenntnis vom Urteil des Verfassungsgerichtshofes auch Teilfinanzierung für 2021 (nachträglich) und 2022 angemeldet, da die Wahl in 2021 für ungültig erklärt wurde. 

Wie oben dargestellt, sollte es ja eigentlich bei der Frage der Teilfinanzierung (auch) auf die letzte -gültige- Wahl des Landesparlamentes ankommen. 

Eine Rückmeldung des Deutschen Bundestages ließ nicht lange auf sich warten. Eine Parteienfinanzierung für 2021 wurde mit Bescheid vom 14. Dezember 2022 -zugestellt als „vorgezogene Weihnachtsüberraschung“ am 20. Dezember 2022- abgelehnt. 

Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass die Wahl zwar vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärt worden sei, aber die gerichtliche Entscheidung solle ja nur Auswirkungen für die Zukunft haben. Alle erfolgten Rechtsakte blieben weiterhin gültig und auch die für 2021 erfolgte Festsetzung werde deshalb nicht korrigiert.

Und was ist nun mit der Teilfinanzierung für 2022 (noch ausstehende Festsetzung am 15. Februar 2023)? 

Ja, da sei es nach Auffassung des Deutschen Bundestages so: 

„Der Ausfall der Förderberechtigung für die Piraten stelle fraglos „eine gewisse Härte“ dar. Aber ein Zusammenhang des Herausfallen aus der Förderberechtigung mit den Wahlfehlern sei für den Deutschen Bundestag nicht erkennbar. Ganz im Gegenteil, bei der noch festzusetzenden Teilfinanzierung wolle man sich am Ergebnis des (Anmerkung: gerade vom Verfassungsgerichtshof „einkassierten“) Wahlergebnis aus 2021 orientieren.“

III. Chancengleichheit der Parteien?, oder wie mir „einfach nur die Spucke wegbleibt“

Aktuell ist ganz Berlin nicht nur eine Wolke, es ist auch brechend voll mit Wahlwerbung.  Wahlwerbung der „etablierten“ Parteien. 

Parteien, welche offensichtlich unproblematisch in der Lage sind viele Hunderttausend oder gar Millionen Euro für das Aufstellen von Großplakaten durch Firmen auszugeben. 

Parteien, welche zudem unproblematisch in der Lage sind kostspielige Gerichtsverfahren „aus der Portokasse“ zu finanzieren.

Kleinere Parteien haben für eine solche Wahlwerbung nicht einmal ansatzweise die finanziellen Mittel. Sie können auch nicht einfach kostspielige Gerichtsverfahren bei vollem Kostenrisiko führen.

Im Stadtbild von Berlin sind kleinere Parteien deshalb auch kaum wahrnehmbar. 

Dies gilt insbesondere für Parteien, welche 2021 unterhalb der vom Staat für Landtags/Abgeordnetenhauswahlen gesetzten Hürde von 1 Prozent für staatliche Teilfinanzierung lagen. Für solche Parteien ist es im Grunde genommen gar nicht möglich -nach 2021- einen zweiten Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus finanziell zu stemmen.

Besonders ärgerlich ist die Ankündigung des Deutschen Bundestages dann noch für die Parteien, welche bei der letzten gültigen Wahl oberhalb der 1 Prozent-Hürde lagen, etwa die Piratenpartei in 2016 mit 1,7 %.

Die Ankündigung des Deutschen Bundestages, trotz der vom Verfassungsgerichtshof für ungültig erklärten Wahl zum Abgeordnetenhaus in 2021, bei der noch anstehenden Teilfinanzierung 2022 auf die -unrechtmäßig zustandegekommenen- Ergebnisse aus 2021 zurückgreifen zu wollen, stellt aus meiner Sicht schon eine Frechheit sondergleichen dar. Mir bleibt da einfach „nur die Spucke weg“. 

Mit Chancengleichheit der Parteien und gleichen Startbedingungen für die anstehende Wahl hat dies alles jedenfalls nur recht wenig zu tun. 

Umso mehr gilt: 

Wählt bei der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin kleinere Parteien, gerne die PIRATEN Berlin.

2 Kommentare

  1. 1

    Ich kann mich der Argumentation der Berliner Piratenpartei gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages nur anschließen. Ich sehe in der Ablehnung einer Teilfinanzierung auch der kleineren Parteien eine massive Verletzung des Gebotes zur Gleichbehandlung, insbesondere da Piratenpartei als in der bestehenden Gesellschaftsordung verankert angesehen muss. Eine solche Anerkennung der Verankerung darf nicht an den Prozentsatz der Stimmen gebunden sein, um so mehr, als bereits eine entscheidende Hürde von 5% für die Zulassung zum Landesparlament besteht.

  2. 2

    Liebe PiratInnen!
    Ich sehe auch nur Plakate der großen Parteien – also von jenen, die im Parlament sitzen. Sehr vereinzelt sehe ich etwas von Euch -Grundeinkommen und Geschlechtergerechtigkeit vor allem.
    Respektiere ich.

    Ehrlich gesagt bin ich echt am Überlegen, gar nicht zu wählen. Ich hatte Euch gewählt , als Ihr zum ersten Mal den Datenschutz wirklich in die Debatte eingeführt hattet vor Jahren , als Edward Snowden Whistleblower war.

    Jetzt habe ich das Gefühl, ich darf das Kleinste aller Übel wählen.
    Den Menschen geht es in jedem Jahr schlechter -egal wer regiert. Armut und immer mehr Verbote breiten sich aus, die Freiheit wird kleiner und kleiner.
    In Berlin regiert Rot-Rot-Grün und trotzdem werden die Armen ärmer. Das ist in den Schwarz regierten Ländern ebenso.

    Das ist mir zu wenig. Ich brauche echte Diskussionen und keine Parteimeinungen , von denen die WählerInnen überzeugt werden sollen durch Plakate 😂

    Wenn ich meine Meinung äußern darf, so sollten keine Parteien Spenden von Konzernen oder Geld vom Staat bekommen. Nur Spenden und Beiträge von Menschen. Das ist meiner Meinung nach wirklich demokratisch und würde den Draht zur Bevölkerung nötig machen.
    Ihr wollt Gleichheit durch Geld für alle Parteien, ich bin für Gleichhaut durch Geld vom Staat für keine Parteien.

    Ich wünsche Euch das Beste für die Wahl.

    VG

Antworte auf Andre Lundt