Gastbeitrag von Michael Eisner, Rechtsanwalt und Lichtenberger Pirat

So jedenfalls die gegensätzlichen Reaktionen der Parteien, der Mieter und Vermieter, der Lobbygruppen etc. pp. auf das am 30.01.2020 im Abgeordnetenhaus (AGH) in Berlin beschlossene Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen im Land Berlin (MietenWoG Bln).

Die Linksfraktion ruft freudig „Geschafft“, die SPD Fraktion meint es sei wichtig „gegenzusteuern“ , die Grünen Berlin meinen „Schluss mit dem Mietenwahnsinn“ und die FDP erwidert „der Mietendeckel löst keine Probleme“ , die CDU sagt zum Mietendeckel „Nein! Unsere Antwort lautet bauen, bauen, bauen!“.

Wer wird vor allem davon profitieren: Die jetzige Form verspricht, dass vor allem zum Beispiel im Bezirk Mitte teure Mieten gesenkt werden können, aber normale Mieter, insbesondere wenn Sie auf der Suche nach neuen Wohnung sind, überhaupt nichts davon haben.

Tatsächlich ist der Mietendeckel gegen die teuren Angebotsmieten wenig hilfreich, wenn es kein Angebot gibt und zudem kaum in trockenen Tüchern.

Gesetz beschlossen, der Streit bleibt und in den Sozialen Medien wird weiter munter das Spiel der Vermieterbeschimpfungen gegen Vermieterdrohungen gespielt.

Fakt ist, mit Veröffentlichung im Berliner Amtsblatt Mitte/Ende Februar 2020 wird das Gesetz in Kraft treten und auch ohne von CDU oder FDP initiierte Anträge auf abstrakte Normenkontrolle höchstwahrscheinlich sofort zur Überprüfung an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitergeleitet werden.
Etliche laufende Zivilverfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung können aufgrund der Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Mietendeckels nicht entschieden werden, ohne dass zuvor eine konkrete Normenkontrolle Klarheit schafft. Berliner Gerichte sind in laufenden Verfahren erkennbar uneins.

Bis dahin bleibt Rechtsunsicherheit, Mieter und Vermieter können vor Spannung fast platzen, sich weiter beschimpfen, klagen, kündigen und das schon jetzt unterirdische und damit nicht zielführende Gesprächsniveau weiter senken.

Schade muss man sagen, kein schönes Ergebnis. Kein Grund zu Freudentänzen und auch kein Grund für Drohungen.

Womit die Frage bleibt, ob man das nicht hätte besser machen können.

Hinsichtlich der Debatten und des Gesprächsniveaus gibt es da ein klares Ja.
Weniger Populismus, weniger Drohungen, weniger haltlose Versprechungen, mehr juristische Expertise und ein Gehör dafür ohne ideologische Schön- oder auch Schwarzfärberei. Das können sich alle Beteiligten aneignen.

Hinsichtlich des tatsächlichen Problems Angebotsmieten? Auch hier ein klares Ja.

Denn: Die derzeit bestehende Mietpreisbremse hätte hinsichtlich möblierten Vermietens nachgeschärft werden können oder Bußgelder wären für den Fall der überhöhten Angebotsmieten in die Mietpreisbremse aufzunehmen. Damit dürften von vornherein viele Angebotsmieten weniger hoch ausfallen. Darüber hinaus könnten Neumieter hinsichtlich der überhöhten Angebotsmieten besser juristisch beraten werden.

Für Vermietungsangebote dürfte sich so kurzfristig eine realistischere Angebotsmiete bilden, da auch Vermieter ungern ohne Chance auf Gewinn verklagt werden.

Hinsichtlich des fehlenden Wohnungsangebotes? Ja unbedingt. Denn der Mietendeckel wirkt wohnungsbauverhindernd.

Ist das mit den politischen Akteuren im AGH zu machen? Offensichtlich Nein.

3 Kommentare

  1. 1

    Hallo,
    vorneweg ist wegzuhalten die Piratenpartei ist unter ihrem aktuellen BuVo vollends eine neoliberale Partei geworden . Auch dieser Blogbeitrag zeigt in diese Richtung.
    Fakt ist es gibt in dieser Stadt zahlreiche Wohnungsangebote, aber halt für Kaltmieten von 12 € aufwärts. Die werden jetzt gesenkt und so gibt es wieder mehr erschwingliche Wohnungsangebote.
    Seb

  2. 2

    Ein sehr ausgewogener und unaufgeregter Beitrag. Genau so hätte man sich die Diskussion im AGH gewünscht. Leider sind die Berliner wenig über die negativen Folgen aufgeklärt worden. Piraten weiter so

  3. 3

    Die Miethöhe ändert nichts am Bestand des Wohnraums sondern nur an der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung.

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