In der jüngsten Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde das Abstimmungsgesetz mit den Stimmen der großen Koalition gegen die Opposition geändert [1][2]. Dieses Gesetz regelt unter anderem, dass bei Volksentscheiden bzw. Volksbefragungen der Senat „angemessene öffentliche Mittel“ zur Darstellung seiner Haltung verwenden darf, aber die Initiatoren keine öffentliche finanzielle Unterstützung erhalten werden.

Der Senat zeigt so sehr deutlich, dass ihm die Willensbekundungen der Bürger in Form von Volkentscheiden und deren Vorbereitung unerwünscht sind. Zusätzlich schafft er mit den Änderungen des Gesetzes weitere Hürden für Bürger, die sich politisch engagieren wollen.

Diese Änderung zielt in unseren Augen klar auf eine Schwächung der jeweiligen Initiative ab.

erläutert Bruno Kramm[3], Landesvorstandsvorsitzender der PIRATEN Berlin.

Eine geradezu bodenlose Frechheit ist der Griff in die Taschen der Steuerzahler*innen, der es dem Senat von Berlin erlauben wird, je nach Interessenslage eine groß angelegte Kampagne gegen ein Volksbegehren oder Volksentscheid durchzuführen.

Damit werden engagierte Bürger*innen durch Zahlung ihrer Steuern ungewollt und ungefragt Kampagnen unterstützen, die gegen sie selbst bzw. ihr jeweiliges Anliegen
gerichtet sind. Allein der Vorschlag ist so zynisch, dass sich viele der
Berliner Initiativen zu einem Aufruf „Hände weg vom Volksentscheid“
zusammengetan haben.

ergänzt Bruno Kramm[3].

Die PIRATEN Berlin stehen für direkte Bürgerbeteiligung und unterstützen daher den Aufruf „Hände weg vom Volksentscheid“: Keine Beschneidung der direkten Demokratie, sondern weiterer Ausbau!

Links:
[1] Antrag zur Änderung des Abstimmungsgesetzes: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2476.pdf
[2] Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2724.pdf
[3] zum Blog von Bruno Kramm: http://brunokramm.wordpress.com/

Bildnachweis: CC-BY-SA 3.0 Elke Wetzig

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