Jetzt wo das Gesetz zur Internetzensur beschlossen wurde, denke ich ist es noch einmal Zeit darauf hinzuweisen dass diese Zensur Gott sei Dank enorm einfach zu umgehen ist.

Hier anschauen und machen.

Hier noch mal die springenden Punkte, die Netzpolitik fast optimal zusammen gefasst hat:

1. Die gesperrten Inhalte stehen auf einer Liste, die das BKA direkt und ohne Prüfungsinstanz erstellt und die die Provider möglichst ohne sie anzuschauen zu installieren haben. Es entscheidet kein Richter über den Inhalt, es überprüft keine unabhängige Institution über die Rechtmäßigkeit, es gibt keine Regelung, wie Adressen überhaupt wieder von der Liste gelöscht werden könnten. Die Polizei, die Verbrecher verfolgt, bestimmt, welcher Wunsch nach welcher Information ein Verbrechen ist. Vorab zu definieren, was ein Verbrechen ist und hinterher darüber zu entscheiden, ob ein Verbrechen begangen wurde ist aber nicht Aufgabe der Polizei.

2. Die Liste ist geheim. So lange diese Liste nicht in die Öffentlichkeit gerät kann alles drinstehen und nichts davon muss gerechtfertigt werden. Wer das in Frage stellt wird zum Verdächtigen. Wie Zensur in Reinform eben funktioniert.

3. Der Gesetzentwurf ist schwammig genug, daß das BKA im Prinzip alles in die Liste setzen kann. Da im Web jeder Inhalt nur einen Klick weiter vom letzten entfernt ist und das Gesetz möchte, daß auch „mittelbare“ Seiten gesperrt werden können, kann somit de facto auch jede Seite gesperrt werden.

4. Das System soll die direkte Verfolgung von Zugriffen erlauben. es wird nicht nur gesperrt, sondern es kann auch nachgeschaut werden, wer sich die gesperrten Seiten ansehen will. Dies kann dann Anlass für verdeckte Überwachungen, Hausdurchsuchungen und andere existenzbedrohende Vorgänge sein.

Bei Punkt vier ist mir noch nicht ganz klar ob er jetzt drinnen oder draußen ist – mit etwas Glück sind wir den aber gerade noch loßgeworden.

Also dann:

7 Kommentare

  1. 1

    Punkt 4 ist wohl in einer leicht entschärften Version noch drin. Es darf zwar gespeichert werden, wer auf der Stopp-Seite landet, die Info darf aber nicht zur Strafverfolgung genutzt werden. Provider sollen AFAIK dem BKA eine anonymisierte Zugriffstatistik für ihre Stopp-Seiten liefern.

  2. 2
  3. 3

    […] Von: Piratenpartei Berlin […]

  4. 4

    Kritikpunkt 3 ist nicht glücklich formuliert. Der erste Absatz von §8a lautet:

    (1) Im Rahmen seiner Aufgaben als Zentralstelle nach
    § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes führt das Bundes-
    kriminalamt eine Liste über vollqualifizierte Domain-
    namen, Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von
    Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach
    § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck
    darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu ver-
    weisen (Sperrliste). Es stellt den Diensteanbietern im
    Sinne des Absatzes 2 arbeitstäglich zu einem diesen mit-
    zuteilenden Zeitpunkt eine aktuelle Sperrliste zur Verfü-
    gung.

    Der Absatz sagt nichts dazu aus, ob eine Seite, die KiPo verlinkt, wiederum KiPo ist. Wäre dies der Fall, so müssten die zwei Punkte nicht getrennt aufgelistet werden. Außerdem müsste dies schon in einem anderen Gesetz stehen, was ich stark bezweifele (da solch ein Gesetz viel stärker die Meinungsfreiheit einschränken würde als dieses).

    Dennoch ist der Kritikpunkt legitim, denn es ist vermutlich keine Schwierigkeit bei einer „Verbesserung“ des Gesetzes das Wörtchen „gesperrte“ bei „auf derartige Telemedienangebote zu verweisen“ hinzuzufügen.

    PS: Ich bin kein Jurist, also kann das, was ich geschrieben habe juristisch totaler Müll sein 😉

  5. 5

    […] Aus aktuellem Anlass bringe ich dann mal das folgende Bild. Die Uschi ist schon eine ganz tolle. Wie sie es schafft, alle Probleme mit Stoppschildern zu bekämpfen. Ab jetzt gibt es auch keine Altersarmut und Obdachlosigkeit mehr. Na ich hoffe, dass nicht bald auch bfa auf der Pädoliste landet und ihr mich jetzt nur noch über Umwege erreicht. […]

  6. 6

    Punkt 4 braucht auch nicht drin zu sein, wir haben ja seit 1.1.2008 die Vorratsdatenspeicherung in der das enthalten ist, auch wenn es wegen der Verfassungsbeschwerde momentan nicht genutzt werden darf.Das bedenklichste an diesem Gesetz ist die einfache Erweiterungsmöglichkeit. Dazu muss nichtmal ein weiteres Gesetz her. Richter und Staatsanwälte werden sich finden die durchsetzen, dass auch andere Seiten Einzug in die Sperrliste finden. Bisher wurden ja einige Sperrversuche unter Hinweis auf nicht vorhandene Infrastruktur abgelehnt.

  7. 7

    Akutueller wäre wohl:
    Wir
    sind
    Iran!

Antworte auf Zensursula | Anathematic