Der Berliner Senat hat das Rechtsgutachten zum Volksentscheid Fahrrad seit 12.10.2016 verborgen gehalten – und über einen Zeittraum von drei Monaten weder die Öffentlichkeit, noch die Initiatoren des Volksentscheides informiert. Damit torpedierte er die Möglichkeit, dass gleichzeitig zur Bundestagswahl über das Radverkehrsgesetz entschieden werden kann und verhinderte zudem auch die Möglichkeit zur Ausbesserung möglicher rechtswidriger Paragrafen.

 

Da Andreas Geisel an seinem letzten Arbeitstag als Verkehrssenator das Schreiben an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet hat, für die er ab 08. Dezember zuständig ist, liegt der Verdacht nahe, dass diese Verzögerung vorsätzlich herbeigeführt wurde.

 

„Wir brauchen dringend das Transparenzgesetz in Berlin. Anders als beim Informationsfreiheitsgesetz, bei dem die Bürgerinnen und Bürger zwar einen Anspruch haben, diesen aber erst einfordern müssen, ist beim Transparenzgesetz der Staat in der Bringpflicht!“, sagt René Pönitz als Mitglied beim Volksentscheid und Kopf für Radverkehrspolitik bei den PIRATEN Berlin.

 

Laut Meldungen der Tagespresse soll das Radverkehrsgesetz aus Sicht des Senats rechtwidrige Passagen enthalten. Die Piratenpartei fordert, dass Initiativen Anspruch auf juristische Unterstützung erhalten, sobald sie die erforderlichen 20.000 Unterschriften für die erste Hürde eines Volksentscheides vorlegen. „Wenn der Senat ein Gesetz erstellt, so beschäftigen sich damit zahlreiche, bezahlte Verwaltungsjuristen. Bei einem Volksgesetz sind dies in der Regel engagierte Laien und bestenfalls ehrenamtlich tätige Juristen!“, so René Pönitz.

 

Die PIRATEN Berlin fordern von der rot-rot-grünen Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus die Annahme des Radfahrgesetzes sowie eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild.

 

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