Seit 1999 gilt im Land Berlin das Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es garantiert allen Menschen das Recht auf Akteneinsicht und Auskunft gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Berlin. Dieses Recht erleichtert die Kontrolle staatlichen Handelns und ermöglicht echte Teilhabe an Verwaltungsentscheidungen.
Die schwarz-rote Landesregierung plant jedoch, das IFG einzuschränken (Drucksache 19/2999 vom 24.02.2026). Diese Einschränkungen lehnen wir […]
Transparenz für eine bürgernahe und nachvollziehbare Politik