Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung 2012.2

Inhaftierten in der Abschiebegewahrsam ist für die Dauer des Vollzugs der Zugang zum Internet zu gewährleisten. Die „Ordnung für den Abschiebungsgewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsordnung)“ ist um einen Passus zu ergänzen, der den freien Zugang zum Internet sicherstellt. Die Anstalt hat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

Allgemein sollten die gängigen technischen Möglichkeiten genutzt werden und personelle Unterstützung an die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese Formalitäten ihrer Ankunft regeln können.

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