Angenommen auf der Landesmitgliederversammlung 2011.3.

Einleitung

Ein Grundrecht auf Einkommen lässt sich aus der Erklärung der Menschenrechte und insbesondere aus dem deutschen Grundgesetz herleiten, wie das aktuelle Urteil des BVG vom 9. Februar 2010 (BVerfGE 1 BvL 1/09) verdeutlicht. Allein seine Ausgestaltung und politische Umsetzung ist weiterhin umstritten und berührt grundlegende Fragen zur Zukunft der Gesellschaftsordnung, in der wir leben.

Weite Teile der Bevölkerung hat eine tiefe Verunsicherung über ihre soziale Absicherung und Zukunft erfasst. Auf Erwerbstätigen und Empfängern von Sozialleistungen lastet ein enormer Druck, die immer schwerer zu finanzierenden Sozialsysteme zu erhalten.

Folgen dieses Druckes sind unwürdige Arbeits- und Zwangsmaßnahmen sowie schlecht bezahlte und unsichere Arbeitsverhältnisse, welche die freie Entfaltung der Persönlichkeit gefährden.

Die gegenwärtige Krise der Sozialsysteme ist durch eine herkömmliche Politik der Symptom-Bekämpfung nicht mehr zu lösen. Die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung hängen direkt vom Erwerbseinkommen ab und können nur aus diesem schon seit Jahren nicht mehr finanziert werden. Die Piratenpartei Berlin setzt sich daher für einen neuen Ansatz in der Sozialpolitik ein.

Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist für uns der erfolgversprechendste Lösungsansatz, die sozialpolitischen Probleme der Kultur- und Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts zu lösen.

Was ist das Bedingungslose Grundeinkommen?

Ein würdevolles Leben ist in der modernen, arbeitsteiligen Gesellschaft nur mit einem Einkommen zu bestreiten. Somit kann das Recht jedes Menschen auf sichere Existenz, soziokulturelle Teilhabe und freie Entfaltung nur erfüllt sein, wenn ein Einkommen garantiert ist.

Einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), welches an jeden Einwohner eines Landes gezahlt wird, sollen dabei folgende 4 fundamentale Kriterien zugrundeliegen: Es soll

  • die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
  • einen individuellen Rechtsanspruch darstellen,
  • ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden und
  • keinen Zwang zur Arbeit bedeuten.

Ein für alle Bürger garantiertes Grundeinkommen festigt die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte:

  • Die Würde des Menschen (Artikel 1.1),
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2.1),
  • das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2.1),
  • die Chancengleichheit für Kinder (Artikel 6.5),
  • das Recht auf freie Berufswahl (Artikel 12.1) und
  • Schutz vor Arbeitszwang (Artikel 12.2 und 12.3).

Für die Piraten sind die Grundrechte (Art. 1-19 GG) unantastbar. Ein Staat, der seine soziale Pflicht (Art 20.1) ernst nimmt, muss die Wahrung dieser Grundrechte gewährleisten.

Das bedingungslose Grundeinkommen – der Kern einer neuen Gemeinschaft

Wir Piraten stehen für eine freie und moderne Gesellschaftspolitik. Ein Baustein dazu ist das bedingungslose Grundeinkommen. Unser Ziel ist es, dass alle Bürger in Würde frei sein, ihre Talente entfalten und füreinander einstehen können. Die Einführung des BGE für alle Bürger als Grundrecht ist eine logische Konsequenz aus Werten der Piraten (Freiheit, Würde und Teilhabe) und ermöglicht den Erhalt und Ausbau unserer freiheitlichen und gerechten Gesellschaft als Zukunftsmodell für den Sozialstaat des 21. Jahrhunderts.

3 Kommentare

  1. 1
    piratenhelfer

    Damit kriegt ihr nun doch meine Stimme bei der Wahl!

  2. 2
    Erfreuter Wähler!

    Auch meine Stimme habt ihr durch dieses Thema. Aber ich bitte euch eindringlichst das Thema Bedingungsloses Grundeinkommen noch stärker in der Öffentlichkeit zu kommunizieren.

  3. 3

    Ich wähle zum ersten Mal und dann Piraten, freu mich drauf!! =)

Antworte auf Cheyenne