Seit 2001, als mehr als 25.000 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in Indien zu einem Festival für ihre Rechte zusammenkamen, wird dieser Tag weltweit begangen. Um diese Rechte steht es international in der Tat schlecht und auch in Deutschland werden immer wieder Forderungen nach Verdrängung, Einschränkung und Verboten von sexuellen Dienstleistungen laut.

Das sogenannte ProstituiertenSchutzGesetz, seit 2017 in Kraft, war vielleicht einmal gut gemeint, aber eben wieder einmal nicht gut gemacht. Weder erreichen die verpflichtenden Beratungsangebote ihren Zweck und mögliche Betroffene von Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel, noch haben Kontrollen zu besseren Arbeitsbedingungen dort, wo es nötig ist, geführt. Dass bereits beim ersten Beratungsgespräch, selbst wenn danach kein weiteres und auch keine Arbeitsaufnahme erfolgt, Daten gesammelt werden, deren Verbleib unklar ist, schafft kein Vertrauen.

Die PIRATEN Berlin setzen sich dafür ein, dass Sexarbeit im 21. Jahrhundert gleichwertig zu allen anderen Formen der Erwerbstätigkeit behandelt wird. Diskriminierende Sonderregeln und Stigmatisierungen begünstigen genau das, was sie zu verhindern versuchen: Ausgrenzung, Gewalt und Unterdrückung. Dies lehnen wir ab. Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen sehen wir als Experten und Expertinnen ihres eigenen Lebens und ihrer Bedürfnisse an, die ebenso wie alle anderen Berufstätigen Respekt verdienen. Unser Grundgesetz ist da in seinem Artikel 1 sehr deutlich.

Natürlich wissen wir, dass in Teilen des Gewerbes die Rechte der dort Beschäftigten nicht ausreichend gewährleistet sind. Hier gilt es durch entsprechende Rahmenbedingungen die Selbstorganisation der Arbeitenden zu unterstützen und zu fördern – immer auch unter Beteiligung der Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen. Das stärkt ihre Rechte und die Möglichkeit sie durchzusetzen. Veraltete moralische Vorstellungen, Bevormundung und Verbote tun es nicht.

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