Das neu konstituierte Landesschiedsgericht Berlin hatte aus der letzten Amtszeit ein Verfahren und einen Antrag übernommen und am 03.03.2012 folgende Beschlüsse gefasst:
* Das Verfahren mit dem Aktenzeichen PAV-01-2012 wurde durch Beschluss beendet.
* Der Antrag mit dem Aktenzeichen LSG-BE-20120303-1 wurde durch Beschluss zurückgewiesen

Nähere Informationen sind wie üblich auf der Wiki-Seite des LSG zu finden.

Es gibt einen Beschluss des Vorstandes, gegen die Beschlüsse des LSG in Berufung zu gehen beim BSG: wir wünschen eine Entscheidung in der Sache und nicht Abweisung aus formalen Gründen. Daher sind wir bestrebt, die heilbaren Formfehler der Verfahren zu heilen und so eine Entscheidung in der Sache zu ermöglichen.

Die Berufungen gegen die Abweisung bzw. Einstellung der beiden PAV gehen heute nachmittag offiziell an das Bundesschiedsgericht raus. Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir zu inhaltlichen Dingen weiterhin noch keine Stellung nehmen dürfen.

Euer Landesvorstand

4 Kommentare

  1. 1

    Meint ihr, es wäre möglich, solche Blogeinträge mit einer ganz, ganz kurzen (ca. 2 Zeilen) Einleitung zu beginnen, die Uneingeweihten (wie mir) erklärt, worum es hier eigentlich geht?

    Ich hab‘ mir sogar die Mühe gemacht und nach älteren Blogeinträgen zum Thema zu suchen – aber im einzigen, den ich gefunden habe, finden sich auch keine weitere Informationen.

    Nur ganz kurz – bitte!

    ag.

  2. 2

    Wie soll Euch das BSG helfen, wenn der formale Grund so nicht behoben wird? Kann nur mit einer Zurückweisung enden.

  3. 3

    Hallo,

    muss mich agtrier anschließen, etwas Kontext wäre echt nicht schlecht gelesen: für all die RSS-Abonennten, die nur hin und wieder mal reinschauen, so wie ich.

    Grüße,
    Tino

  4. 4

    Tino hat recht!

Antworte auf Manfried