1. Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn
    1. Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen
  2. Bedingungsloses Grundeinkommen und Schritte dorthin
    1. Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen
      1. Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren
      2. Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems
      3. Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente
      4. Sozialversicherungen beim Grundeinkommen
      5. Einführungsphase des BGE
    2. Vorbereitung des bedingungslosen Grundeinkommens
      1. Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen
      2. Abschaffung der Kinderarmut
      3. Bildungsgrundeinkommen
      4. Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung
      5. Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge
      6. Bedingungsloses Grundeinkommen global
    3. Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen
      1. Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze
      2. Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer
      3. Sockeleinkommen aus Einkommensteuer
      4. Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen
  3. Änderungen der Sozialgesetzgebung zum Arbeitsmarkt (SGB II, SGB III und IX)
    1. Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen
    2. Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit
    3. Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen
    4. Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern
    5. Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)
    6. Transparenz bei Arbeitslosenstatistik
    7. Prozesskostenhilfe
  4. Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)
  5. Stärkung der Arbeitnehmerrechte
    1. Begrenzung der Leiharbeit
    2. Mindestlohn / gerechte Entlohnung
      1. Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn
      2. Expertenkommission
      3. Öffentlichen Ausschreibungen
      4. Geschlechterunabhängige Chancen
      5. Ost-West-Gefälle
      6. Missbrauch von Berufspraktika verhindern
      7. Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“
    3. Mitbestimmung
      1. Betriebsräte
      2. Kirchenarbeitsrecht
    4. Maßnahmen gegen Mobbing
    5. Telearbeit
    6. Leiharbeit
      1. Allgemeine Forderungen
      2. Gleiche Behandlung für gleiche Leistung
      3. Arbeitnehmerüberlassung im SGB
    7. Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen
      1. Mitarbeitende in Jobcentern
      2. Elternfreundliche Arbeitsbedingungen
      3. Scheinselbstständige
      4. Honorarlehrkräfte
      5. Call-Center-Mitarbeiter
  6. Alterssicherung
    1. Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente
    2. Betriebliche Altersvorsorge
    3. Transparenz bei der privaten Altersvorsorge
  7. Menschen mit Behinderungen
    1. Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
    2. Assistenz für Menschen mit Behinderungen
    3. Hilfen für hörsehbehinderte Menschen
  8. Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn
    1. Commons als Bildungsaufgabe verstehen
    2. Mit Commons Teilhabe ermöglichen
    3. Commons Vorrang gewähren
    4. Commons-Projekte anleiten und unterstützen
    5. Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen
    6. Daten offenlegen
    7. Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des „Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe“ aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:

die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

Die Piratenpartei fordert als kurzfristige Maßnahme bis zur Einrichtung einer Expertenkommission die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der sich wie folgt berechnet:

(60 % vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn in Deutschland + 1.000 € Werbekostenpauschale) geteilt durch 2.080 Stunden [52 Wochen à 40 Wochenstunden]

Bei Zeitverträgen soll dieser Mindestlohn um 8,33 % erhöht werden!
Für das Jahr 2013 bedeutet dies: 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse.

Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Schritte dorthin

Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen

Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren

Die Piratenpartei startet mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen – sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Die Einführung eines Grundeinkommens darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von wirtschaftlich Schwächeren führen.

Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems

Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden.

Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente

Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z. B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt.
Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann.

Sozialversicherungen beim Grundeinkommen

Wir wollen vorerst die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine „Behandlung nach Kassenlage“ erfolgen.

Einführungsphase des BGE

Mittelfristig muss das Grundeinkommen den „vier Kriterien“

  1. ohne Bedingungen,
  2. existenzsichernd,
  3. individuell berechnet,
  4. ohne Bedürftigkeitsprüfung

genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

Vorbereitung des bedingungslosen Grundeinkommens

Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.

Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein. Nach UNICEF-Angaben liegt der Anteil der Kinder, die in Deutschland unter Kinderarmut leiden, bei 8,8 %.

Die Grundeinkommenssätze für Kinder und Jugendliche können von denen für Erwachsene abweichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Insgesamt wollen wir eine deutliche Besserstellung der Familien, unabhängig vom Familienmodell. Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven „Bildungspaketen“.

Bildungsgrundeinkommen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die BAföG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge

Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen global

Die Piratenpartei unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen

Die Piratenpartei fordert die Einführung eines bedingungslosen Sockeleinkommens als Zwischenschritt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Das Sockeleinkommen soll sich aus einem oder mehreren, unabhängigen Finanzierungsbausteinen zusammensetzen und sich letztendlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickeln. Zudem wird bereits durch die Einführung des Sockeleinkommens eine neue, schlanke Verwaltungsstruktur für das bedingungslose Grundeinkommen geschaffen.

Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze

Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von aktuell 7% auf 19% mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommensschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  1. Sockeleinkommen statt „Aufstocken“,
  2. personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting,
  3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen,
  4. einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen – Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen.

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle unbaren Geldtransaktionen eine minimale Abgabe von z. B. 0,1 bis 0,2 % erhoben und daraus allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt wird. Die Transaktionsabgabe wird jeweils zur Hälfte vom Überweisenden und vom Zahlungsempfangenden getragen und automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld.

Weder die Abgabe noch das europäische bedingungslose Sockeleinkommen werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert; sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und z. B. aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden.

Änderungen der Sozialgesetzgebung zum Arbeitsmarkt (SGB II, SGB III und IX)

Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen

Die Piratenpartei fordert, dass Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen.
Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten.

Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit

Die Piratenpartei fordert, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im leingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als durch einen „1-Euro-Jobber“.
Ebenso lehnt die Piratenpartei das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiierte Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ab. Hier werden Arbeitslose für drei Jahre in Kommunen, Städten oder Kreisen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne jedoch arbeitslosenversichert zu sein. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Erwerbstätigkeit keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen (ALG I) erworben werden, sodass der Betroffene nach drei Jahren weiterhin im „Hartz-IV“-Bezug verbleibt.
In beiden Fällen gelten die von der Piratenpartei abgelehnten Sanktionsbestimmungen des SGB II.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

  1. Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordert die Piratenpartei eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Verbraucherzentralen orientieren. Somit wären gut 85 Prozent der Mittel durch das betreffende Bundesministerium abgedeckt. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Bundeshaushalt erfolgen.
  2. Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind von der Nutzung dieser Finanzmittel auszuschließen.

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

  1. Die Piratenpartei fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen.
  2. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
  3. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen.

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)

  1. Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmäßige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können.
    Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.
  2. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind.
    Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Die Piratenpartei spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, die beispielsweise ohne Nichtberücksichtigung von Menschen in Fördermaßnahmen auskommt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund – wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war – begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

Mindestlohn / gerechte Entlohnung

Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Arbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich. Daher setzt sich die Piratenpartei für faire und sichere Arbeitsbedingungen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und ganz Europa ein.

Expertenkommission

Nach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährlich Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen.

Öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Geschlechterunabhängige Chancen

Die Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ost-West-Gefälle
  1. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden.
  2. Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.
Missbrauch von Berufspraktika verhindern
  1. Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen.
  2. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag sollen Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten können.
Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden.

Mitbestimmung

Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld.

Betriebsräte

Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz.

Kirchenarbeitsrecht

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.
Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe – etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens – die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Maßnahmen gegen Mobbing

Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen sollen im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Telearbeit

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität.
Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibilität.
Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen.

Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen.
Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.

Leiharbeit

Allgemeine Forderungen

Von Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt.

Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverhältnisse stärker kontrolliert werden. In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.

Gleiche Behandlung für gleiche Leistung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z. B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit, beibehalten werden, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug auf Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgestellt werden.

Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken.

Die Piratenpartei fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen.

Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Verleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.

Arbeitnehmerüberlassung im SGB

Um keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ entstehen zu lassen, fordern die Piraten, dass in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleistern vorzunehmen. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten.

Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen

Mitarbeitende in Jobcentern

Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

Elternfreundliche Arbeitsbedingungen

Die Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein..

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Demgegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.

Scheinselbstständige

Die Piratenpartei unterstützt und fördert das freie Unternehmertum. Wir setzen uns dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch „Schlupflöcher“ für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden.

Honorarlehrkräfte

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Call-Center-Mitarbeiter

Die Einsatzzeiten für Mitarbeiter in Call-Centern sollen sich an die üblichen Geschäftszeiten (8:00-20:00 Uhr) halten und diese sollen jeweils einen Monat im Voraus bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für gegebenenfalls nötige Bereitschaftsdienste. Ein Einsatz außerhalb der üblichen Geschäftszeiten soll möglich sein, sofern der Mitarbeiter dies wünscht.

Sollte ein Mitarbeitender mit ALG II aufstocken und dringenden Klärungsbedarf bezüglich der Auszahlung eines Aufstockbetrags mit dem Jobcenter haben, ist er kurzfristig dafür freizustellen. Das gilt auch für kurz- und langfristige Termine bei Ärzten.

Alterssicherung

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge.

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden, dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt.
Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente.
Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.
Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sogenannte Altverträge.

Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000 € aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5 % (Krankenversicherung) und 2,2 % (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700 €. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50 € pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten.

Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.

Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird.

Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.

Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt derzeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden. Dies verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen „Tbl“ für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende „Assistenz“ für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung, die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Die Piraten setzen sich dafür ein, Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren.

Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. „Commons“) zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.

Commons als Bildungsaufgabe verstehen

Die Inhalte und Konzepte von nach Commons-Prinzipien gestalteten Organisationsmodellen und Institutionen sind zum Lernziel in Bildungseinrichtungen und -projekten zu machen. Dazu können wir auf viele hervorragende Beispiele, auch aus Deutschland, zurückgreifen.

Vor allem aber sollen bereits die Schülerinnen und Schüler die Praxis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und Entscheidungsfindung üben.

Mit Commons Teilhabe ermöglichen

Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut ist zu vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen. Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten, öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.

In Regionen mit demografisch kritischen Prognosen sind innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Weder für Muße, noch für Freiraum braucht man eine Rechtfertigung. Freiraum ermöglicht Kreativität, aber auch Ruhe. Und das brauchen wir. Das ist menschlich.

Commons Vorrang gewähren

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche ist im Einzelfall zu prüfen, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose ist diesen Vorrang zu gewähren.

Commons-Projekte anleiten und unterstützen

Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sind mit entsprechendem Fachwissen auszustatten. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren.

Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen

Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.

Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen. Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten. Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden. Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem Projekt LiMux sein.

Daten offenlegen

Daten bilden die Grundlage politischer Diskussion. Ihre Gewinnung wird oft durch Steuergelder finanziert, wie z. B. bei Verkehrs- und Umweltdaten und den öffentlichen Haushalten.

Diese Daten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Ihre zeitnahe, umfassende und niederschwellige Veröffentlichung ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall in die politische Diskussion einmischen können.

Diese Veröffentlichung soll gemeinfrei in einem bundesweit einheitlichen Datenportal erfolgen. Von Antragsverfahren, einschränkenden Lizenzmodellen und Gebühren ist dabei generell abzusehen. Die Weiterverbreitung und auch die kommerzielle Nutzung sollen ausdrücklich gestattet werden. Neben für die Lektüre aufbereiteten Formaten sollen die Daten auch in freien maschinenlesbaren Formaten angeboten werden, die sich für die maschinelle Weiterverarbeitung und Aufbereitung eignen.

Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Der Umsetzung, der in den vorangehenden Absätzen genannten Programmpunkte, sind jeweils die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Commons-Forschung zugrunde zu legen. Anleitende und umsetzende Institutionen sollen sich hierzu in nationalen oder internationalen Verbänden oder Forschungseinrichtungen engagieren und entsprechende organisatorische Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Verwaltung schaffen.

Staatliche Institutionen haben in ihren Jahresberichten zu Aktivität und Fortschritten auf diesem Gebiet öffentlich Rechenschaft zu legen.

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