Ab dem 25. Mai 2018 gilt auch in Deutschland ein neues, europaweit vereinheitlichtes Datenschutzrecht. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ist, wie der Name besagt, eine Verordnung der Europäischen Union, die einheitliche Regeln im Umgang mit personenbezogenen Daten schaffen soll. Sie ist keine Richtlinie, die erst in nationale Gesetze gegossen werden muss, sondern sie ist bindend. Die Verordnung gilt für alle Mitgliedsstaaten. Sie soll vor allem die Daten der Verbraucher schützen und ihre Privatsphäre stärken.

Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz, sieht aber weiter dringenden Handlungsbedarf:

„Diese EU-Datenschutzreform hat einige blinde Flecken. Die Vereinheitlichung ist vielfach nur um den Preis von Schwammigkeit und Rechtsunsicherheit gelungen, was durchaus im Interesse der Datenindustrie liegt. Unter Innenminister de Maizière hat Deutschland Umsetzungsspielräume mehr zum Abbau als zur Stärkung des Datenschutzes genutzt und bei den Bundesländern sieht das oft nicht anders aus.

Konkret fehlt – auch im Entwurf der ePrivacy-Verordnung – ein europaweiter Schutz unseres besonders sensiblen Surfverhaltens im Internet vor Ausspähung und Auswertung (Stichwort Facebook). Die Grenzen privater Videoüberwachung sind ebenso ungewiss.

Wir brauchen demnach eine Reform der Reform und einen Ausbau der Datenschutz-Grundverordnung. Und wir brauchen viele Klagen gegen Überwacher, um die neuen Paragrafen mit Leben zu füllen.“

Bezüglich der aktuellen Kampagne gegen vermeintlich überzogene Datenschutzvorgaben verweist Breyer auf die ausführliche Stellungnahme des scheidenden Europaabgeordneten Jan Philipp Albrecht.

„Wer bisher den Schutz der ihm anvertrauten Daten ernst genommen hat, hat von der DSGVO nichts zu befürchten“

so Breyer.

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